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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

4GUYS – Das Netzwerk Pro-Am 2026

Veranstalter: BohnApartments GmbH, Dalbergsweg 1, 99084 Erfurt

Hinweis: Diese AGB regeln die verbindliche Buchung und Teilnahme am 4GUYS – Das Netzwerk Pro-Am 2026 sowie die Buchung von Sponsorpaketen. Für den sportlichen Ablauf gelten zusätzlich die veröffentlichte Turnierausschreibung, die Golfregeln, die Platzregeln sowie die Vorgaben der Spielleitung.


§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der BohnApartments GmbH als Veranstalterin und den jeweiligen Buchenden bzw. Teilnehmenden oder Sponsoren im Zusammenhang mit dem 4GUYS – Das Netzwerk Pro-Am 2026.
2. Diese AGB gelten insbesondere für Teamanmeldungen, Einzelanmeldungen, Wartelisteneinträge, Sponsorenbuchungen sowie damit zusammenhängende Nebenleistungen und digitale Buchungsprozesse.
3. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn die Veranstalterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.


§ 2 Begriffsbestimmungen
1. Teamanmeldung ist die gemeinsame Anmeldung eines vollständigen Teams bestehend aus einem Professional und drei Amateuren.
2. Einzelanmeldung ist die Anmeldung eines einzelnen Professionals oder Amateurs ohne bereits bestätigte Teamzuordnung.
3. Sponsor ist der Vertragspartner, der ein Sponsorpaket wie Titelsponsoring, Teamsponsoring, Lochsponsoring oder Driving-Range-Sponsoring bucht.
4. Buchender ist die Person oder das Unternehmen, die bzw. das die Anmeldung oder Buchung im eigenen Namen oder für Dritte vornimmt.
5. Teilnehmende sind sämtliche am Turnier sportlich teilnehmenden Personen.


§ 3 Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand ist je nach Buchungsart die Teilnahme am Turnier, die Aufnahme auf eine Warteliste, die Reservierung und Durchführung eines Sponsorings oder die Zurverfügungstellung eines Startplatzes.
2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung, der veröffentlichten Ausschreibung, der Leistungsbeschreibung auf der Website sowie diesen AGB.
3. Bei Widersprüchen gilt in dieser Reihenfolge: individuelle Buchungsbestätigung, Ausschreibung, Leistungsbeschreibung auf der Website, diese AGB.


§ 4 Einbeziehung der AGB und Vertragsschluss
1. Die AGB werden im Online-Buchungsprozess vor Absenden der kostenpflichtigen Anmeldung zur Verfügung gestellt und müssen aktiv bestätigt werden.
2. Ein Vertrag über eine Teamanmeldung oder Sponsorenbuchung kommt zustande, wenn
a) der Buchende den Buchungsprozess vollständig durchläuft,
b) die Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist und
c) die Veranstalterin die Buchung durch Bestätigungs-E-Mail annimmt oder die automatische Bestätigung versendet wird.
3. Eine Einzelanmeldung führt zunächst nicht zu einem Anspruch auf Teilnahme, sondern nur zur Aufnahme in die Warteliste. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt insoweit erst zustande, wenn ein Platz zugeteilt, ein Zahlungslink versandt und die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
4. Die Veranstalterin ist berechtigt, Anmeldungen und Buchungen insbesondere aus organisatorischen, kapazitativen, sportlichen oder sachlichen Gründen abzulehnen.


§ 5 Teilnahmeberechtigung und Angaben des Buchenden
1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen.
2. Der Buchende ist verpflichtet, alle abgefragten Daten vollständig, zutreffend und aktuell einzugeben. Dies gilt insbesondere für Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen, Mobilnummern, Clubangaben, Rechnungsdaten und Sponsorendaten.
3. Rechnungsname und Rechnungsadresse sind vor Abschluss des Payment-Prozesses exakt so anzugeben, wie die Rechnung ausgestellt werden soll. Nachträgliche Änderungen können zusätzlichen Aufwand auslösen.
4. Der Buchende versichert, zur Anmeldung der von ihm benannten Personen berechtigt zu sein und deren Kontaktdaten für den Turnierzweck an die Veranstalterin übermitteln zu dürfen.


§ 6 Teamanmeldung
1. Teamanmeldungen werden bevorzugt behandelt. Dies gilt insbesondere für vollständige Teams, die zugleich einen Teamsponsor, Lochsponsor oder Driving-Range-Sponsor mit anmelden.
2. Die Teamanmeldung ist verbindlich. Mit erfolgreicher Zahlung wird der Startplatz für das Team reserviert, vorbehaltlich einer nachträglichen Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen.
3. Der Buchende eines Teams bleibt zentraler Ansprechpartner für die Kommunikation mit der Veranstalterin, sofern nichts anderes vereinbart wird.
4. Die Veranstalterin ist berechtigt, bei unvollständigen oder widersprüchlichen Angaben die Buchung bis zur Klärung zurückzustellen oder abzulehnen.


§ 7 Einzelanmeldung und Warteliste
1. Einzelanmeldungen sind möglich, werden jedoch gegenüber vollständigen Teams nachrangig behandelt.
2. Einzelanmeldende werden zunächst in eine Warteliste aufgenommen. Ein Anspruch auf Zuteilung eines Startplatzes besteht nicht.
3. Soweit ein Platz vergeben werden kann, erhält der Einzelanmeldende eine gesonderte Benachrichtigung mit Zahlungslink.
4. Der Platz wird erst mit fristgerechter vollständiger Zahlung verbindlich reserviert.
5. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist, kann die Veranstalterin den Platz ohne weitere Rückfrage anderweitig vergeben.


§ 8 Sponsorenbuchungen
1. Sponsorenbuchungen sind verbindlich. Dies gilt für Titelsponsoring, Teamsponsoring, Lochsponsoring und Driving-Range-Sponsoring.
2. Der konkrete Leistungsumfang des Sponsorings ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket und der Buchungsbestätigung.
3. Soweit ein Sponsorpaket einen Amateurstartplatz umfasst, ist dies ein integrierter Bestandteil des Sponsorings. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Verrechnung nicht genutzter Startplätze besteht nicht.
4. Sponsorplätze und Sponsorrechte werden erst mit vollständiger Zahlung verbindlich reserviert.
5. Die Veranstalterin kann Sponsorings ablehnen oder rückabwickeln, wenn der Sponsor oder dessen Inhalte rechtswidrig, sittenwidrig, rufschädigend oder mit dem Charakter der Veranstaltung unvereinbar sind. In diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte erstattet, soweit keine Leistungen bereits erbracht wurden.


§ 9 Preise, Entgelte, Umsatzsteuer und Rechnungen
1. Es gelten die im Buchungsprozess bzw. in der Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Preise.
2. Soweit Preise als Bruttopreise ausgewiesen sind, verstehen sie sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3. Für Sponsorenleistungen und kostenpflichtige Startplätze gelten die gesetzlich einschlägigen steuerlichen Regelungen. Für platzierungsabhängige Preisgelder an Professionals gelten die hierfür einschlägigen steuerlichen Sonderregelungen.
4. Der Buchende erhält nach erfolgreicher Zahlung eine Rechnung in elektronischer Form.
5. Die Veranstalterin ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich digital zu übermitteln.


§ 10 Zahlungsbedingungen
1. Teamanmeldungen und Sponsorenbuchungen sind unmittelbar im Online-Checkout zu bezahlen.
2. Einzelanmeldungen werden erst nach Platzzuweisung per gesondertem Zahlungslink bezahlt.
3. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme, Platzreservierung oder Sponsorenzuteilung.
4. Scheitert die Zahlung oder wird der Checkout abgebrochen, ist die Veranstalterin nicht verpflichtet, den Platz freizuhalten.
5. Die Veranstalterin kann begonnene, aber nicht abgeschlossene Buchungen zu Erinnerungs- und Abwicklungszwecken nachverfolgen und dem Buchenden entsprechende Hinweise per E-Mail senden.


§ 11 Kein Widerrufsrecht bei termingebundener Freizeitveranstaltung
Soweit der Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz geschlossen wird, besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um eine Freizeitbetätigung mit spezifischem Termin bzw. Zeitraum handelt. Auf die gesetzliche Regelung für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin oder Zeitraum wird hingewiesen.


§ 12 Stornierung, Rücktritt und Ersatzteilnehmer
1. Die Anmeldung bzw. Buchung ist verbindlich. Ein kostenfreier Rücktritt oder eine kostenfreie Stornierung durch den Buchenden oder Teilnehmenden ist ausgeschlossen.
2. Kann ein Team, ein Amateur, ein Professional oder ein Sponsor den gebuchten Platz oder das gebuchte Paket nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückzahlung, Gutschrift oder Umbuchung, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
3. Ein verhindertes Team oder Teammitglied ist berechtigt, auf eigene Kosten und eigenes Risiko einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Die Ersetzung bedarf der Zustimmung der Veranstalterin, die nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, insbesondere bei fehlender Teilnahmeberechtigung, unvollständigen Daten oder organisatorischer Unzumutbarkeit.
4. Der Ersatzteilnehmer tritt in den bestehenden Vertrag ein. Bereits geleistete Zahlungen bleiben dem Vertrag zugeordnet.
5. Ein Professional, der ausfällt, ist vom jeweiligen Team grundsätzlich selbst zu ersetzen, soweit die Veranstalterin nicht freiwillig bei der Nachbesetzung unterstützt. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatz-Professionals durch die Veranstalterin besteht nicht.

 

§ 13 Änderungen des Turniers, Wetter, höhere Gewalt und Absage
1. Die Veranstalterin ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen des Ablaufs, des Zeitplans, der Spielformen, der Flights, der Startreihenfolge, der Spielleitung, des Austragungsmodus oder einzelner Rahmenleistungen vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.
2. Bei wetterbedingten Einschränkungen, Platzsperrungen, behördlichen Vorgaben, Sicherheitsgründen, höherer Gewalt oder sonstigen nicht von der Veranstalterin zu vertretenden Umständen kann das Turnier ganz oder teilweise verlegt, verkürzt, unterbrochen oder abgesagt werden.
3. Muss die Veranstaltung vor ihrem Beginn vollständig abgesagt werden und findet kein Ersatztermin statt, erstattet die Veranstalterin bereits gezahlte Teilnahme- oder Sponsorenentgelte, soweit die vertraglich geschuldete Hauptleistung vollständig entfällt und keine bereits erbrachten Teil-Leistungen entgegenstehen.
4. Bei bereits begonnenem oder nur teilweise eingeschränkt durchführbarem Event besteht kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung. Die Veranstalterin kann nach billigem Ermessen eine anteilige Erstattung oder Gutschrift gewähren, sofern dies unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen sachgerecht ist.
5. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte ausgeschlossen.

 

§ 14 Verhalten, Hausrecht und Ausschluss
1. Teilnehmende und Sponsoren haben den Anweisungen der Spielleitung, der Veranstalterin, des Golfclubs und des Ordnungspersonals Folge zu leisten.
2. Die Veranstalterin ist berechtigt, Personen bei schwerwiegenden Regelverstößen, unsportlichem Verhalten, Störung des Veranstaltungsablaufs, falschen Angaben oder Nichtbeachtung berechtigter Anweisungen von der Teilnahme oder weiteren Anwesenheit auszuschließen.
3. Im Fall eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.


§ 15 Haftung
1. Die Haftung der Veranstalterin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes geregelt ist.
2. Die Veranstalterin haftet unbeschränkt
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
c) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
d) soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Veranstalterin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Spielleitung, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
6. Die Teilnahme am Turnier und an sämtlichen Rahmenveranstaltungen erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr.


§ 16 Foto-, Film- und Medienrechte
1. Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt.
2. Mit der Teilnahme bzw. Anwesenheit erklären sich Teilnehmende und Sponsorvertreter damit einverstanden, dass diese Aufnahmen zur Berichterstattung, Dokumentation, Eigenwerbung und Vermarktung der Veranstaltung in Printmedien, Online-Medien, Social Media, auf Websites und in sonstigen Kommunikationskanälen der Veranstalterin, des Golfclubs oder beteiligter Partner verwendet werden dürfen.
3. Ein Anspruch auf Vergütung besteht insoweit nicht.
4. Soweit eine Einwilligung im Einzelfall aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, wird diese ergänzend im Buchungsprozess eingeholt.

 

§ 17 Datenschutz
1. Die Veranstalterin verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, zur Teilnehmerkommunikation, Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, Erstellung von Teilnehmerlisten, Organisation des Turnierhefts sowie zur Wahrung berechtigter Interessen an einem geordneten Veranstaltungsablauf.
2. Näheres ergibt sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website.
3. Der Buchende ist dafür verantwortlich, dass von ihm übermittelte Daten Dritter rechtmäßig bereitgestellt werden.


§ 18 Aufrechnung, Abtretung
1. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
2. Die Abtretung von Ansprüchen des Vertragspartners gegen die Veranstalterin ist nur mit vorheriger Zustimmung der Veranstalterin zulässig, soweit nicht ein zwingendes gesetzliches Abtretungsrecht besteht.


§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen Erfurt.
3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


§ 20 Salvatorische Regelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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